
Liebe Besucherinnen und Besucher,
wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass wir im Jahr 2026 unsere traditionellen Flohmärkte wieder
mit voller Begeisterung veranstalten werden.
Es war und ist uns ein großes Anliegen, diese Veranstaltungen lebendig zu halten. Dennoch möchten wir Sie darauf hinweisen,
dass es einige Änderungen und Verlegungen der Flohmärkte geben wird.
Mit diesen Anpassungen möchten wir auch anderen Ortschaften in Kehdingen die Möglichkeit bieten, von unseren Flohmärkten zu profitieren.
Wir freuen uns darauf, Sie bald wieder bei uns begrüßen zu dürfen!
Mit freundlichen Grüßen
DROCHTERSEN VERBINDET e.V.
"Flohmarkt auf
der Elbinsel Krautsand"
Unser Veranstaltungsort auf der Elbinsel Krautsand:
So finden Sie unseren Veranstaltungsort:
Direkt hinter dem Deich zum Stand / Anleger!
Geplanter Ablauf und Infos für den Flohmarkt:
+ Einlass zum Aufbau: ab 6 Uhr ! (Keine festen Plätze für Privatverkäufer)
+ Offizieller Start der Veranstaltung: 10 Uhr !
+ Beginn Abbau: erst ab 15 Uhr !
+ Kinderausteller bis 14 Jahre kostenlos !
+ Es ist nur eine Anmeldung über unsere Anmeldeseite gültig!
Ihr Ansprechpartner vor Ort: Herr Heino Steinert und sein Team
Flohmarktordnung "Elbinsel-Krautsand:
§1. Allgemeines Verhalten
Der Flohmarkt am Elbstrand ist eine Attraktion in der Region. Aus diesem Grund sollten sich Besucher und Aussteller freundlich und hilfsbereit zueinander verhalten. Personen, welche ein aggressives oder anderes auffälliges Verhalten zeigen oder betrunken sind erhalten vom Veranstalter Platzverweis.
2. Besucher nutzen für ihren Abfall die aufgestellten Müll-Behältnisse.
3. Das Verteilen von Flyern durch Dritte auf dem Platz oder dem Parkplatz ist nicht erwünscht. Erfahrungsgemäß werden die Flyer von den Empfängern auf den Boden geworfen und müssen von den ehrenamtlichen Helfern eingesammelt und entsorgt werden, was einen zusätzlichen Aufwand bedeutet.
§2. Aussteller Aufbau/Abbau
1. Der Aufbau wird, um die Ruhe der Feriengäste und der Krautsander Bürger zu ermöglichen, erst ab 6 Uhr beginnen ((Platzzulassung). Den Anweisungen der ehrenamtlichen Helfer ist Folge zu leisten. Eine Bevorzugung oder ein Recht auf einen bestimmten Platz gibt es nicht.
2. Das Auto u/o ein Anhänger können mit auf den Platz genommen werden. Es gibt aber kein Recht darauf und somit auch kein Anspruch auf Minderung der Standgebühr. Wenn der Platz aufgrund der starken Nachfrage gebraucht wird sind auf Anweisung der ehrenamtlichen Helfer die Fahrzeuge vom Platz zu entfernen und auf den Parkplatz hinter dem Deich beim Campingplatz zu stellen. Gegen Vorlage der aktuellen blauen Standgebühr-Quittung ist dies kostenlos. Wird vom Aussteller der Gemeindeparkplatz genutzt muss er hierfür am Kassenautomaten einen gebührenpflichtigen Parkschein ziehen. In diesem Fall kann vom Aussteller keine Anrechnung oder Erstattung auf die Standgebühr bei DV geltend gemacht werden.
3. Jeder Aussteller hat nur Anspruch auf die von ihm angemieteten laufenden Meter. Eventuelle Überlängen/-breiten müssen von Aussteller zusätzlich bezahlt werden.
4. Der Aussteller verpflichtet sich vor seinem Stand darauf zu achten, dass Gegenstände nicht zu Stolperfallen für die Besucher werden. Auch ist darauf zu achten, dass die Wege vor dem Stand frei für Rettungsmaßnahmen sind. Für Rettungsfahrzeuge müssen die Hauptwege mindestens 3 – 3,50 m breit frei sein. Den Hinweisen der ehrenamtlichen Helfer ist umgehend Folge zu leisten.
5. Für die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Zustand des Standes, sowie die Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen, wie z. B. Zollrecht, Steuerrecht,6. Wettbewerbsrecht, Handel mit genehmigungspflichtigen Artikeln sowie vorgeschriebenen hygienische und lebensmittelrechtlichen Anforderungen ist der Aussteller allein verantwortlich. Verkaufsverbote gelten für Waffen, Munition, Messer, Feuerwerkskörper, Tiere, Lebensmittel (kleine Mengen aus heimischen Garten erlaubt), nachgeahmte Markenprodukte, pornografisches, gewaltverherrlichendes oder nationalsozialistisches Schrift – und Stückgut. Bei Nichteinhaltung bzw. bei einer Gefährdung der Besucher und anderer Aussteller behält sich der Veranstalter vor dem Aussteller Platzverweis zu erteilen. Er erfolgt keine Rückerstattung des Standgeldes.
7. Sollte aufgrund höherer Gewalt (Unwetter, Sturm etc.) die Veranstaltung ausfallen oder sich dadurch verkürzen, so besteht kein Anspruch gegenüber dem Veranstalter auf Rückerstattung des Standgeldes sowie etwaige entstandene Kosten oder entgangener Gewinne.
8. Für Schäden (Gewalt, Diebstahl, Bruch, Feuer) wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen.
9. Der Standplatz ist nach Beendigung der Veranstaltung sauber und Müll frei zu hinterlassen. Bei Nichteinhaltung wird die Säuberung bzw. Müllentsorgung auf Kosten des Ausstellers durchgeführt.
10. Der Abbau kann ab 15 Uhr beginnen. Wetterbedingt sind auch frühere Zeiten möglich. Es ist darauf zu achten, dass Besucher und andere Aussteller nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden.
11. Es dürfen keine Stände am Deichfuß aufgebaut werden.
12. Keine Platzreservierung durch vorab Besetzung des Veranstaltungsgeländes! Wohnmobile dürfen sich nicht einen Tag vorher, um sich einen Platz auf dem Flohmarkt zu sichern, auf das Veranstaltungsgelände stellen. Dies ist ein öffentlicher Parkplatz der Gemeinde Drochtersen. Wohnmobile nutzen bitte den ausgewiesenen Platz für Wohnmobile und zahlen auch den dort fälligen Tarif am Kassen Automaten.
§3. Anmeldung
1. Alle Aussteller müssen sich anmelden unter: Anmeldung Flohmarkt Krautsand | Drochtersen-Verbindet . Aus organisatorischen Gründen gibt es auch keine Reservierungen. Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass bei Vollbelegung des Platzes Aussteller zurückgewiesen werden müssen. Ein Anspruch seitens des Abgewiesenen auf Schadensersatz gesteht nicht.
§4. Preise für private Aussteller
1. Abgerechnet wird nach tatsächlich genutzten laufenden Metern. Preis pro lfd. Meter: 5,00 EUR. Es wird eine Standtiefe bis max. 1.20 m akzeptiert. Für tiefere Stände ist ein prozentualer Aufschlag zu zahlen (+25 % (= 1,00 EUR/m auf den lfd. Meter ab 1,21 m Tiefe).
2. Pavillon 3x3m Meter mit oder ohne Dachplane kosten 25,00 EUR.
3. Kinderstände sind kostenlos. Ein Kinderstand ist entweder eine Decke auf dem Boden oder ein kleiner Campingtisch. Es werden Spielzeug, Kinderbücher in kleinen Mengen aus dem Kinderzimmer angeboten. Das Kind ist am Stand anwesend und nicht älter als 14 Jahre.
§5. Gewerbliche Aussteller
Vom Wesen her ist der Flohmarkt am Elbstrand ein privater Flohmarkt. Darum werden auch nur wenige gewerbliche Aussteller zugelassen. Das Angebot sollte eine Bereicherung für den maritimen Flohmarkt sein. Gewerbliche Aussteller müssen sich mindestens 4 Wochen vor dem nächsten Flohmarkt bei DV schriftlich melden. Aus dem Schreiben sollte hervorgehen, wer anfragt, was angeboten wird, wie groß der Stand ist, ob Strom gebraucht wird und wenn JA, wieviel benötigt wird. Der Vorstand entscheidet dann über die Zulassung zum Flohmarkt und den Standpreis.
1. Gewerbliche und Private Mitglieder von „Drochtersen Verbindet e. v.“ werden bevorzugt.
2. Gewerbliche Aussteller, welche unangemeldet auf dem Platz stehen: Hier behält sich der Veranstalter vor einen Platzverweis auszusprechen oder eine erhöhte Standgebühr abzurechnen.
§6. Verkehr
1. Die mobile Einbahnstraßen Regelung und die mobilen Parkverbot Zonen werden von der Polizei Drochtersen und Gemeinde Drochtersen vorgegeben und eingerichtet. Ein Verkehrsüberwacher der Gemeinde Drochtersen überwacht das Verkehrsgeschehen und verteilt ggf. „Knöllchen“. Es gilt die Straßenverkehrsordnung. Jeder Besucher und Aussteller ist für sein Tun selbstverantwortlich und muss auch die Haftung dafür übernehmen. Fragen in diesem Zusammenhang stellen Sie bitte direkt an die Gemeinde Drochtersen, Ordnungsamt.
2. Radfahrer können ihre Räder am Hammerkopf (Nähe Wohnmobilplatz) oder zwischen den beiden Wiesen beim Radunterstand abstellen. Hier gibt es auch eine Stellfläche für Motorräder.
3. Parkplätze für Behinderte sind beim Kassenautomaten (Nähe rechte Wiese) abgesteckt.
4. Ein weiterer Parkplatz für PKW befindet sich Nähe des Campingplatzes. Hier kann für 1 EUR/Auto geparkt werden.
5. Aufgrund der Beschaffenheit des Platzes für den Flohmarkt (unebene Grasplätze im Überschwemmungsbereich der Elbe) kann es bei Regen zu Pfützen kommen, rutschig sein oder schlammig werden. Bitte stellen Sie ihr Verhalten und Ihr Schuhwerk darauf ein.
6. Am Deichfuß darf nicht geparkt werden.
Mit Freundlichen Grüßen
DROCHTERSEN VERBINDET E.V.
1.Vorsitzende Sybille Schütt